Ein Gericht in Madrid ordnete der spanischen Steuerbehörde an, Shakira eine Rückzahlung von über 55 Millionen Euro zu leisten. Dies geschah nach der Entscheidung, dass die Behörde hohe Bußgelder gegen die kolumbianische Sängerin und Philanthropin fälschlicherweise verhängt hatte, weil sie Fehler in ihrer steuerlichen Situation gemacht hatte.
Die Audiencia Nacional akzeptierte Berufung von Shakira gegen ein Bußgeld, das ihr vor fünf Jahren auferlegt worden war. Die Agencia Tributaria hatte damals behauptet, die Sängerin habe 2011 keine notwendige Steuer in Spanien gezahlt. Das Gericht stellte fest, dass die Behörde nicht nachweisen konnte, dass Shakira in diesem Jahr mehr als 183 Tage in Spanien verbracht hatte, was eine Zahlung der persönlichen Einkommensteuer in dem Land erforderlich gemacht hätte.
Das Gericht betonte, dass Shakiras Aufenthalt in dem Land 163 Tage betrug. Folglich konnte die Steuerbehörde nicht beweisen, dass die Sängerin wirtschaftliche Interessen in Spanien besaß, wie es die gesetzlichen Bestimmungen vorsahen. Das Gericht befahl der Steuerbehörde, die gezahlten Beträge zurückzuerstatten sowie die damit verbundenen Zinsen und Kosten zu begleichen.
Die Entscheidung betraf jedoch nur den Steuerfall aus dem Jahr 2011. Im November 2023 hatte die Sängerin eine Einigung mit den Staatsanwaltschaften erzielt, um ein Verfahren in Barcelona wegen ausstehender Einkommensteuerschulden zwischen 2012 und 2014 zu vermeiden. Im Rahmen dieser Vereinbarung akzeptierte sie die Anklage und eine Geldstrafe von 50 Prozent des geschuldeten Betrages, mehr als 7,3 Millionen Euro, sowie eine weitere Geldstrafe von 438.000 Euro, um eine dreijährige Haftstrafe zu vermeiden.
In einer Erklärung ihres Rechtsanwalts nach der Entscheidung erklärte Shakira, das Gericht habe anerkannt, dass im Jahr 2011 keine Täuschung begangen worden sei. Sie äußerte sich erleichtert über die Entscheidung, die nach acht Jahren brutaler öffentlicher Bloßstellung und Kampagnen zur Zerstörung ihres Rufs endlich korrigiert hatte.