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Gericht entscheidet: Shakira erhält 55 Millionen Pfund Steuererstattung

Spanische Behörde verlor den Rechtsstreit über Steuerwohnsitz

Ein spanisches Gericht ordnete die Rückzahlung von 55 Millionen Euro an die Steuerbehörde an. Die Summe, die Shakira erhielt, betrug 48 Millionen Pfund. Der Rechtsstreit betraf die unrechtmäßige Erhebung von Steuern, die auf einer falschen Annahme über ihren Wohnsitz in Spanien beruhte.

Das nationale Obergericht veranlasste die Schatzkammer, den Betrag zuzüglich Zinsen an die kolumbianische Sängerin auszuzahlen. Die Behörden hatten versagt, den erforderlichen Aufenthalt von 183 Tagen in Spanien im Jahr 2011 nachzuweisen, welcher die Mindestanforderung für die Zahlung der persönlichen Einkommensteuer in diesem Land darstellte.

Shakira erklärte, das Gericht habe die Situation endgültig geklärt. Sie berichtete über acht Jahre intensiven öffentlichen Angriffs, Kampagnen zur Zerstörung ihres Rufs und schlaflose Nächte, welche ihre Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Familie beeinträchtigt hatten. Sie betonte, dass es keine Täuschung gegeben habe, da die Verwaltung dies selbst nicht beweisen konnte.

Sie beschrieb die Jahre des Verfahrens als eine Art „Inquisitionsverhandlung“, in der jeder Schritt der Ermittlungen veröffentlicht und verzerrt wurde. Das Urteil des Gerichts zerbrach diese Erzählung mit voller Kraft.

Die Rückzahlung umfasste 24 Millionen Euro in Einkommensteuer sowie fast 25 Millionen Euro in Geldstrafen für eine als „sehr schwerwiegende“ Verletzung bezeichnete Angelegenheit. Die Steuerbehörde kündigte an, Berufung beim Obersten Gerichtshof einzulegen und keine Zahlung vorzunehmen, bis das endgültige Urteil vorlag.

Der Streit um den Wohnsitz betraf mehrere Verfahren zwischen Shakira und der spanischen Steuerbehörde, darunter auch eine separate Einigung im Jahr 2018, um einen umfassenderen Betrugsfall zu vermeiden. Das Urteil stellte fest, dass die Verhängung der Geldstrafen unrechtmäßig war, da sie auf der unbewiesenen Annahme beruhte, Spanien sei ihr steuerlicher Wohnsitz für das Steuerjahr 2011 gewesen.

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