Ein Bundesstaatsanwalt verklagte das Justizministerium am Freitag. Er klagte wegen seiner Entlassung, die er als Verstoß gegen seine Grundrechte darstellte. Der Vorwurf richtete sich gegen die Praxis des Ministeriums, die öffentliche Anstellung an politische Loyalität zu knüpfen. Die Klage betraf den Fall von Will Rosenzweig, einem hoch angesehenen Staatsanwalt, der im Zuge einer internen Säuberung entlassen worden war.
Rosenzweig befand sich kurz vor der Verfolgung eines bedeutenden Verfahrens wegen Medicare-Betrugs. Die Entlassung erfolgte jedoch im Kontext einer umfassenden Personalbereinigung innerhalb des Justizministeriums. Diese Maßnahme zielte auf Staatsanwälte ab, die Untersuchungen gegen Donald Trump und andere Personen, die den Bemühungen der Verwaltung entgegenstanden, geführt hatten.
Die Entlassung wurde mit früheren, als Privatperson veröffentlichten Kritikern in Verbindung gebracht. Rosenzweig hatte Jahre zuvor Blogbeiträge verfasst, in denen er seine Ansichten zu politischen Themen darlegte. Ein konservativer Kommentator verbreitete diese Beiträge online und verknüpfte sie mit Rosenzweigs Profilinformationen. Dies führte zu einer öffentlichen Aufmerksamkeit für seine früheren Äußerungen.
Das Justizministerium informierte Rosenzweig weniger als drei Stunden nach der Veröffentlichung über seine Entlassung. Rosenzweig klagte daraufhin vor, dass diese Handlung seine Rechte auf freie Meinungsäußerung verletzt hatte. Seine Anwälte argumentierten, dass die Regelung, die eine ständige Zurückhaltung bei der Kritik an der Regierung forderte, unvereinbar mit den Grundsätzen der freien Rede sei. Sie betonten, dass die Bedingung öffentlicher Anstellung durch politische Treue, anstatt durch Leistung, keinen Platz im modernen Rechtsstaat habe.
Die Klage forderte die Wiederaufnahme seiner Tätigkeit sowie Schadensersatz und eine gerichtliche Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Entlassung. Die Anwälte hoben hervor, dass Rosenzweig Millionen von Steuergeldern durch die Verfolgung von Gesundheitsbetrugsfällen zurückgebracht hatte. Sie betonten, dass die Justizbehörde ihre Verantwortung gegenüber den Grundrechten der Bürger wahrnehmen müsse.