Der Mitbegründer der Bekleidungsmarke Superdry, James Holder, wurde wegen Vergewaltigung einer Frau zu einer Strafhaft verurteilt. Holder erhielt eine Freiheitsstrafe von acht Jahren für eine Tat, die im Mai 2022 in Cheltenham stattfand. Die Verurteilung erfolgte durch eine Jury am Gericht in Gloucester, wobei die Anklage die Tat als ein „verachtenswürdiges Stück sexueller Gewalt“ bezeichnete.
Die Vorwürfe beziehen sich auf eine Nacht, die Holder mit einer Frau in ihre Wohnung in Gloucestershire führte. Zeugenaussagen und die Darstellung der Geschädigten betonten, dass Holder ihre Wahl, Würde und körperliche Unversehrtheit missbrauchte. Die Opfer berichtete vor Gericht, dass Holder so handelte, als ob er berechtigt wäre, die Entscheidungen der Frau zu bestimmen, und dass er ihre Verletzlichkeit ausnutzte.
Während des Verfahrens änderte Holder seine Position und behauptete, die sexuelle Handlung sei einvernehmlich gewesen. Dennoch bestätigte die Gerichtsbarkeit die Verletzung der Grenzen der Geschädigten. Die Richter betonten, dass Holder seine Haltung und seine Absichten durch sein Verhalten offenbart hatte, was die Schwere des Vergehens unterstrich.
Die Verurteilung erfolgte durch eine Jury bestehend aus sieben Männern und fünf Frauen. Die Entscheidung des Gerichts verdeutlichte die gravierenden Folgen des Verhaltens und die Verletzung der Rechte der Geschädigten. Die Unternehmensführung von Superdry erklärte, dass Holder zum Zeitpunkt der Tat keine Rolle mehr im Unternehmen innehatte.
James Holder gründete Superdry zusammen mit Julian Dunkerton im Jahr 2003. Die Marke etablierte sich schnell und besaß weltweit zahlreiche Filialen. Dieser Fall wirft Fragen hinsichtlich der Verantwortung von Führungspersonen und der Einhaltung ethischer Standards in großen internationalen Unternehmen auf.