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UN-Komitee: Staaten sind rechtlich verpflichtet, Reparationen für die Sklaverei zu prüfen

Neue Richtlinien fordern umfassende Maßnahmen gegen die anhaltenden Folgen rassistischer Diskriminierung

Ein UN-Komitee erklärte, dass Staaten rechtlich verpflichtet seien, Reparationen für den transatlantischen Sklavenhandel in Erwägung zu ziehen. Das Gremium forderte die Staaten auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um das andauernde Erbe rassistischer Diskriminierung zu bewältigen. Die Richtlinien, die das Komitee zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung veröffentlichte, leiteten ihre Verpflichtungen aus einer rechtsverbindlichen Konvention von 1965 ab, nicht aus den Rechtsstandards, die zur Zeit des Sklavenhandels existierten.

Das Komitee beschrieb diesen Ansatz als einen „Paradigmenwechsel“ weg von Debatten über historische Verantwortung, welche von Regierungen oft genutzt wurden, um Reparationsansprüchen zu verweigern. Das Dokument besagte, dass die Vertragsstaaten umfassende reparative Maßnahmen für Menschen afrikanischer Abstammung umsetzen mussten, welche alle Aspekte der Wiedergutmachung abdeckten. Dieses Dokument konnte in Gerichtsverfahren zitiert werden.

Es wurde festgehalten, dass zwischen dem 15. und 19. Jahrhundert mindestens 12,5 Millionen Afrikaner entführt und verkauft wurden, was das Komitee als die größte erzwungene Vertreibung der Geschichte bezeichnete. Gegner der Reparationsforderungen argumentierten, dass Staaten und Institutionen nicht für historische Verbrechen zur Verantwortung gezogen werden sollten. Einige Staaten versuchten, sich vor Gerichtsverfahren zu drücken, indem sie das sogenannte Intertemporalitätsprinzip anführten, welches besagte, dass zum Zeitpunkt des Sklavenhandels keine internationalen Gesetze existierten.

Das UN-Dokument widerlegte diese Argumentation. Es betonte, dass Staaten unabhängig davon, ob die Sklaverei unter den Gesetzen der damaligen Zeit illegal gewesen war, unter ihren gegenwärtigen internationalen Verpflichtungen stehen und strukturelle Ungleichheiten bekämpfen mussten. Es wurde klargestellt, dass bloße finanzielle Entschädigung unzureichend sei. Stattdessen forderten die Richtlinien „transformative“ Maßnahmen, wie die Öffnung von Archiven, die Überarbeitung öffentlicher Gedenkstätten und die Einrichtung unabhängiger Wahrheitskommissionen.

Pela Boker Wilson, eine Komitee-Expertin aus Liberia, die bei der Ausarbeitung des Dokuments mitwirkte, erwartete, dass die Staaten über allgemeine Ausdrucksformen der Reue hinausgehen und konkrete sowie sinnvolle Maßnahmen ergreifen würden. Sie forderte die Vertragsstaaten auf, die Würde jener Menschen zu bekräftigen, deren Leiden verneint, minimiert oder vergessen worden war.

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