Eine UN-Kommission für Untersuchungserhebungen stellte einen Bericht vor, der Israel Anschuldigungen des Völkerrechtsverstoßes in der Gaza-Region aufwarf. Die Kommission behauptete, Israel habe gezielt palästinensische Kinder angegriffen, was zu Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in dem Gaza-Streifen sowie im besetzten Westjordanland geführt. Der Bericht legte dar, dass israelische Behörden und Sicherheitskräfte „absichtlich Tötungsakte und schwere körperliche und seelische Schäden an Hunderttausenden palästinensischer Kinder verübt hatten“. Diese Taten bestanden laut der Kommission nachweislich aus einer bewussten Strategie, die Zukunft der Palästinenser in Gaza durch die gezielte Attacke auf ihre Kinder zerstören sollte.
Israel lehnte den Bericht entschieden ab und bezeichnete ihn als „lügende Farce“ und „Propaganda“. Die israelische Regierung argumentierte, dass ihre militärischen Operationen in Gaza eine Selbstverteidigung gegen den Angriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 darstellten und darauf abzielten, die Freilassung israelischer Geiseln zu sichern. Israel betonte zudem, dass ihre Streitkräfte im Einklang mit dem Völkerrecht operierten und alle zumutbaren Maßnahmen zur Minderung von Schäden an Zivilisten ergriffen. Die Führung der israelischen Seite bestritt die Vorwürfe des Völkermordes konsequent.
Die Kommission dokumentierte spezifische Verbrechen, die Israel begangen hatte. Es wurde festgestellt, dass israelische Streitkräfte Kinder direkt durch Präzisionswaffen wie Drohnen und Scharfschützen angriffen und hochwirksame Waffen gegen Wohngebäude, Schulen und Vertriebenenlager einsetzten, die mit Kindern besetzt waren. Darüber hinaus wurde Israel für die Verletzung seiner Verantwortung verantwortlich gemacht, palästinensische Kinder vor Angriffen durch israelische Soldaten und Siedler im Westjordanland zu schützen. Der Bericht dokumentierte auch Fälle von Folter und Misshandlung von Kindern in israelischen Haftanstalten und Detentionsstätten sowie Verbrechen gegen die sexuelle Integrität.
Ferner belegte die Untersuchung, dass israelische Angriffe auf neonatale und pädiatrische Krankenhäuser in Gaza den Zugang der Kinder zu lebenswichtiger Versorgung systematisch beseitigten. Die Kommission warf Israel auch vor, die Hungersnot als Kriegsmethode einzusetzen und durch Beschränkungen der humanitären Hilfe die Kinder in Gaza akut und chronisch unterernährt zu haben. Es wurde behauptet, dass durch Angriffe auf Schulen, Massenvertreibungen und erzwungene Schließungen die Fähigkeit der Kinder zum Lernen systematisch gestört wurde, wodurch die intellektuellen und sozialen Grundlagen der palästinensischen Gesellschaft untergraben wurden.
Die internationale Gemeinschaft beobachtete die Situation genau. Das Internationale Gerichtshof hörte ein Verfahren, in dem Südafrika gegen israelische Streitkräfte Völkermord anwarf. Israel bezeichnete diesen Fall als „völlig unbegründet“ und basierte ihn auf „voreingenommenen und falschen Behauptungen“. Die Kommission betonte abschließend, dass der Schutz und das Überleben palästinensischer Kinder untrennbar mit dem Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung verbunden seien, indem die gezielte Attacke auf Kinder die Existenzfähigkeit des Volkes angriff.