Zwei Ermittlungen gegen den ehemaligen Anti-Korruptionschef Paul Brereton wurden eingestellt. Die Aufsichtsbehörde begründete die Einstellung mit der Unfähigkeit, die aufgewendeten Ausgaben zu rechtfertigen. In einer Erklärung, die am Mittwochmorgen veröffentlicht wurde, teilte die Inspektorin der Nationalen Anti-Korruptionskommission (NACC), Gail Furness, mit, dass sie die laufenden Ermittlungen beenden würde. Dies geschah aufgrund der Resignation Breretons und ihrer Überzeugung, dass die identifizierten systemischen Probleme zufriedenstellend behoben worden seien.
Furness betonte, dass erhebliche öffentliche Gelder für die beiden Beschwerdeuntersuchungen aufgewendet worden seien. Sie erklärte, dass weitere beträchtliche öffentliche Mittel für die Fertigstellung der Entwürfe der Berichte nötig gewesen wären. Sie konnte diese Ausgaben nicht rechtfertigen, da Brereton zurückgetreten war und sie der Meinung waren, dass die systemischen Mängel, welche identifiziert worden waren, zufriedenstellend adressiert worden seien.
Brereton, der Gründungskommissar der NACC, verkündete seine Rücktritt drei Jahre nach seiner fünfjährigen Amtszeit während einer Ausschusssitzung im Mai. Seine Amtszeit endete in dieser Woche. Zum Zeitpunkt seiner Ankündigung erklärte der Anti-Korruptionschef, dass zwei Untersuchungen seines Verhaltens während seiner Tätigkeit von der Kernaufgabe der Kommission – der Stärkung der Integrität – ablenkten. Er entschied sich jedoch dafür, zurückzutreten, um einem neuen Kommissar die Leitung der nächsten Entwicklungsphase der Institution zu ermöglichen.
Eine der Ermittlungen der NACC-Inspektorin richtete sich gegen Brereton, nachdem bekannt wurde, dass der Kommissar, einst Inspektor-General der australischen Verteidigungsstreitkräfte, Interessenkonflikte bezüglich seiner Rolle in der IGADF und bei der Überwachung von verteidigungsbezogenen Verweisungen zwischen Juli 2023 und Oktober 2025 nicht angemessen deklariert hatte. Furness erklärte, dass es nicht notwendig sei, die Untersuchung fortzusetzen, da die relevanten Informationen bereits öffentlich zugänglich waren. Ein rechtliches Problem bezüglich der Verletzung öffentlicher Regierungsgesetze, welches seine Anwälte bestritten, sei nach seiner Resignation nicht mehr zu klären gewesen.
Die Inspektorin bestätigte, dass sie zwar neunundachtzig verteidigungsbezogene Verweisungen erhalten hatte, diese jedoch noch nicht analysiert hatte. Dennoch waren Furness überzeugt, dass Änderungen bei der NACC hinsichtlich der Interessenkonfliktdeklarationen keine anhaltenden systemischen Probleme mehr hinterließen. Die weitere Dokumentation einer zweiten unvollendeten Untersuchung von Breretons Verhalten blieb aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Beschwerdeführers und der Anfechtungen durch seine Anwälte weitgehend verborgen. Die Inspektorin schloss, dass Breretons Rücktritt die NACC nicht länger durch anhaltende Überprüfung seiner Handlungen behinderte und beide Ermittlungen eingestellt werden sollten.