Das US-Handelsgericht entschied am Donnerstag gegen die jüngsten globalen Handelszölle, die von Donald Trump verhängt wurden. Das Gericht stellte fest, dass diese Maßnahmen im Rahmen des Handelsrechts der 1970er Jahre nicht gerechtfertigt waren. Die Entscheidung erfolgte nach einer Verhandlung, in der die Herausforderer der Zölle erfolgreich waren, was die Legitimität der vom ehemaligen Präsidenten initiierten Maßnahmen in Frage stellte.
Die Kläger argumentierten, dass die neuen Zölle ein Versuch seien gewesen, eine wegweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu umgehen. Diese Entscheidung hatte die Zölle des Präsidenten für das Jahr 2025, die unter dem Gesetz über internationale Notfallwirtschaftsmächte verhängt wurden, für ungültig erklärt. Das Gericht wies die Anwendung von Abschnitt 122 des Handelsgesetzes von 1974 zurück, welches zur Verhängung von Abgaben für bis zu 150 Tage zur Korrektur schwerwiegender Ungleichgewichte in der Zahlungsbilanz dienen kann.
Parallel dazu äußerte Trump die Bereitschaft, der Europäischen Union eine Frist bis zum vierten Juli zu gewähren, um die vereinbarten Handelsabkommen umzusetzen. Er drohte, die Zölle auf europäische Güter, einschließlich Fahrzeuge, auf „deutlich höhere Niveaus“ anzuheben, falls die Union die vertraglichen Verpflichtungen nicht einhält. Diese Drohung folgte auf eine vorherige Ankündigung, dass die Zölle auf Fahrzeuge von 15 Prozent auf 25 Prozent erhöht würden, da die EU die Bedingungen eines Abkommens aus Schottland nicht erfüllte.
Das Abkommen sah vor, dass die Union ihre Zölle auf US-Industriegüter auf Null reduzieren und zollfreie Mengen für bestimmte amerikanische landwirtschaftliche und Meeresprodukte bereitstellen sollte. Die Umsetzung dieser Regelungen durch die europäische Gesetzgebung verlief jedoch zögerlich. Die Entscheidung des Handelsgerichts markiert somit einen wichtigen Rückschlag für die protektionistischen Handelsstrategien und verdeutlicht die Grenzen der unilateralen Handelsmaßnahmen.