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Weißes Haus pausierte die Ausweisung von Geflüchteten aus der Demokratischen Republik Kongo wegen Ebola-Ausbruchs

Experten warnen vor mangelnder Wirksamkeit der Maßnahme und internationalem Recht

Das Weiße Haus stoppte vorübergehend die Ausweisung von Geflüchteten in die Demokratische Republik Kongo (DRK) während eines eskalierenden Ebola-Ausbruchs. Diese Entscheidung erfolgte infolge von Berichten, die den Ausbruch beunruhigend darstellten. Experten bemerkten jedoch, dass diese Maßnahme die Verbreitung der Krankheit nicht verhindern konnte.

Mindestens eine Frau befand sich in einer rechtlichen Ungewissheit, nachdem Beamte sie nach Kinshasa, der Hauptstadt der DRK, verlegt hatten. Sie durfte nicht zurückgebracht werden, da das Reiseverbot wegen des Ebola-Ausbruchs galt, obwohl ein Richter ihre Rückkehr angeordnet hatte. Ein Anwalt ihrerseits äußerte große Sorge über den Verlust der Frau, da sie befürchtete, sie vor der Rückkehr zu verlieren.

Einige Beamte teilten mit, dass die Entscheidung zumindest teilweise durch rechtliche Bedenken motiviert wurde. Die Verlegung in ein Drittland mit aktivem Ebola-Ausbruch konnte im Falle einer späteren Verfolgung von Migranten als Verteidigungsgrund dienen. Ein Experte betonte, dass die Logik der Regierung besagte: Wenn es für Menschen unsicher war, von dort nach hier zu kommen, sei es ebenso unsicher, Menschen dorthin zu schicken.

Es blieb unklar, welche Konsequenzen für Geflüchtete folgten, die bereits gegen ihren Willen in Länder verlegt worden waren, die vom Ausbruch betroffen waren. Berichten zufolge verlegten die Vereinigten Staaten in den letzten Monaten bereits über 37 Personen in diese Länder. Diese Verlegungen stellten eine Gefahr dar, da Detennten in afrikanischen Staaten fernab ihrer Herkunft lebten.

Die US-Regierung hatte bereits Menschen aus Ebola-betroffenen Gebieten evakuiert. Ein führender Experte für medizinische Evakuierungen wies darauf hin, dass die Ausweisung von Personen gegen ihren Willen in andere Länder das Völkerrecht verletzen konnte. Es bestand die Gefahr, dass die Durchsetzung der Migrationskontrolle auf Kosten der internationalen Rechtsordnung erfolgte.

Das Zentrum für Krankheitskontrolle und Prävention der Vereinigten Staaten (CDC) initiierte Maßnahmen zur Überwachung der Reisenden aus der Region. Die Behörde kündigte an, dass alle Passagiere, die aus der DRK, Uganda und Südsudan reisten, zum internationalen Flughafen Washington-Dulles zur Durchsuchung umgeleitet wurden. Diese Maßnahmen zielten darauf ab, das Risiko zu begrenzen und die Verbreitung der Krankheit zu verhindern.

Experten kamen zu dem Schluss, dass es unwahrscheinlich war, dass Reisende wie Adriana Zapata Ebola in die Vereinigten Staaten brachten. Der korrekte und gerechte Prozess sah vor, dass Zapata gemäß der richterlichen Anordnung in die USA gebracht und den gleichen Gesundheitsprotokollen unterzogen wurde. Experten forderten die Wiederherstellung humanitärer Mittel und die Einstellung aller Deportationsflüge in die betroffenen Regionen.

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