Zwei Personen wurden in Frankreich wegen schwerer Gewalt verurteilt. Die Verurteilung erfolgte im Zusammenhang mit dem Tod eines französischen Internetpersönlichkeitserscheinens, das für extreme Herausforderungen bekannt war. Raphaël Graven, 46 Jahre alt, starb im August 2025 in einem Dorf nahe Nizza. Sein Tod wurde auf der Streaming-Plattform Kick live übertragen.
Die Verurteilten Safine Hamadi und Owen Cenazandotti wurden für ihre Rolle bei Gravens Tod zur Rechenschaft gezogen. Beide Männer erhielten bedingte Haftstrafen und wurden zur Zahlung von Geldstrafen verurteilt. Hamadi erhielt eine bedingte Haftstrafe von achtzehn Monaten, während Cenazandotti eine zweijährige bedingte Haftstrafe erhielt. Zudem wurden beide Männer von der Plattform Kick für sechs Monate vom Posten ausgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft reichte jedoch keine Anklage wegen Totschlags gegen Graven ein. Die Anklagebehörde argumentierte, dass die wahrscheinlichen Todesursachen auf seine schlechte Gesundheit und sein fragiles Herz zurückzuführen seien. Darüber hinaus wies das Gericht die Anschuldigung der Misshandlung seiner psychischen Zerbrechlichkeit zurück. Hamadi, der während des Verfahrens Reue zeigte, erhielt die bedingte Haftstrafe, während Cenazandotti die zweijährige Strafe erhielt.
Graven besaß über eine Million Anhänger auf seinen verschiedenen sozialen Medienplattformen und hatte eine starke Gemeinschaft auf Kick aufgebaut. Während seiner Sendungen unterwarf ihn andere Streamer regelmäßig Gewalt und verbale Demütigungen. Lokale Medien berichteten, dass ein Livestream am 18. August den Mann tot auf einer Matratze mit einem Duvet zeigte. Dieses Video wurde später von Kick entfernt.
Die Streaming-Plattform Kick unterzog sich den Ermittlungen der französischen Behörden. In einer Erklärung an die New York Times teilte Kick mit, dass es nicht an den Verfahren gegen Hamadi und Cenazandotti beteiligt war und keine Stellungnahme zum Ausgang der Ermittlungen abgab. Die Plattform betonte, dass das Urteil ausschließlich zwei einzelnen Content-Ersteller betraf.